Politik der Alternativlosigkeit

Ein Statement von Meral Zeller, Pro Asyl

Abschottung und Abschiebung – so lässt sich die derzeitige Asylpolitik zusammenfassen. Der „freiwilligen Rückkehr“ kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu, völlig ungeachtet dessen, wie perspektivlos oder gefährlich die Situation im Herkunftsland ist. In den Elendslagern an und vor den EU-Außengrenze ist zu beobachten, dass eine „freiwillige“ Rückkehr besonders dann zur Option wird, wenn es keine andere gibt. In Griechenland fand in den vergangenen Jahren jede fünfte dieser Ausreise aus den EU-Hotspots auf den Ägäis-Inseln statt. Häufig ist es der einzige Weg, um dem Elend und der Perspektivlosigkeit der Lager zu entkommen, ohne je am gewünschten Ziel angekommen zu sein. „Freiwillige“ Rückkehr aus Elendslagern? Ein Etikettenschwindel!

Auch Deutschland versucht, Rückkehr durch Alternativlosigkeit zu fördern – und folgt damit der Empfehlung des 1,86 Millionen Euro teuren Gutachtens der Beratungsfirma McKinsey. Mit dem 2019 beschlossenen „Migrationspaket“  kam der verlängerte Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen, die Ausweitung der Abschiebehaft und die Einführung der „Duldung Light“. In der paradoxen „unabhängigen staatlichen“ Asylverfahrensberatung informieren Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einer ersten Beratung nun auch über Rückkehrmöglichkeiten – ein makabrer Willkommensgruß. Es gibt die Befürchtung, die BAMF-Beratung könnte die unabhängige nicht-staatliche Asylverfahrensberatung verdrängen. Die Verschärfungen führen zur weitreichenden Entrechtung von Geflüchteten und drängen sie ohne Deutschkurse, mit Arbeitsverboten belegt oder im Lager isoliert an den Rand der Gesellschaft. Die wiederholte Beobachtung rigoroser Abschiebungen macht die Angst zum ständigen Begleiter.

Eine selbstbestimmte Rückkehr in Würde könnte eine Alternative zur gewaltvollen Abschiebung sein. Dafür müsste die Rückkehr jedoch mehr sein als bloß eine Möglichkeit, dem Abschiebetermin zuvorzukommen. Wie dies aussehen könnte, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL in sieben Thesen zur Rückkehrberatung festgehalten.