GRIECHENLAND

Der EU-Türkei-Deal und das Hotspot-System in Griechenland

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) präsentiert die „freiwillige Rückkehr“ aus Griechenland als Erfolgsprojekt. Ein Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass sich die Rückführungen unter den Bedingungen des EU-Türkei-Deals keineswegs freiwillig sind. Oft unterschieden sie sich in der Durchführung kaum von Abschiebungen.

von Valeria Hänsel, aktiv bei Deportation Monitoring Aegean, bordermonitoring.eu und promoviert zur Rekonfiguration des Europäischen Grenzregimes in der Ägäis.

Die griechischen Hotspot-Inseln wurden unter dem EU-Türkei-Deal in Freiluftgefängnisse verwandelt. Migrant:innen, die aus Ländern mit niedrigen Asylanerkennungsraten kommen, werden direkt nach der lebensgefährlichen Überfahrt über das ägäische Meer auf den Inseln in Abschiebegefängnissen inhaftiert. Doch in Bezug auf Abschiebungen funktioniert der EU-Türkei-Deal nicht wie geplant, sie können nur vereinzelt umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrundfloriert das „Assisted Voluntary Return and Reintegration“-Programm der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Von Freiwilligkeit der Rückkehr kann angesichts der katastrophalen Lebensbedingungen in den durch den EU-Türkei-Deal geschaffenen Lagern jedoch keine Rede sein.

Die Asylverfahren sind langwierig und zwingen Menschen, jahrelang in Elendslagern wie Moria zu leben. Zudem senkt das beschleunigte Grenzverfahren im Asylgesetz infolge des Deals die Anerkennungsquoten erheblich. Damit droht selbst Menschen, die genau der Flüchtlingsdefinition der Genfer Konvention entsprechen, die Abschiebung. Unter den Personen, die der „freiwilligen“ Rückkehr zustimmen, befinden sich auch diejenigen, die direkt nach ihrer Ankunft inhaftiert wurden und von Europa nichts weiter als ein Gefängnis zu Gesicht bekommen haben. Wie die folgenden Beispiele zeigen, spricht sich die IOM von jeglicher Verantwortung für das Wohlbefinden der betroffenen Menschen frei: vor, während und nach der sogenannten Rückführung. Dies führt zu Menschenrechtsverletzungen und dazu, dass Schutzsuchende in unsichere Kontexte abgeschoben werden.

Die Perspektive der IOM

Im Juni 2016 startete die IOM Griechenland das Programm der „Assisted Voluntary Return and Reintegration“ (AVRR). Es zielt darauf ab, Migrant:innen von Griechenland aus in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Unterlegt mit seichter Klaviermusik, wirbt die IOM in einem Video mit dem Slogan „Return home with safety and dignity“. Auf der Homepage heißt es: „AVRR project is a core activity of IOM and has provided vital assistance to tens of thousands of migrants returning to their countries of origin every year, for the last four decades. The decision of returning home is 100% voluntary and based on migrant’s request. AVRR project has been at the heart of IOM’s commitments to protect migrant’s rights while ensuring the voluntariness of every return encompasses two elements, freedom of choice and an informed decision, which is taken upon the availability of timely, unbiased and reliable information. “

AVRR wird von der Europäischen Union in hohem Maße unterstützt: 75% des Programms werden vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF) finanziert, den Rest übernimmt das griechische Innenministerium. 2021 wurde das Funding im Rahmen des „Greece Crisis Response Plan“ massiv ausgeweitet. Auch unter Covid-19-Bedingungen werden die Rückführungen fortgesetzt. Die IOM wirbt mit der „freiwilligen“ Rückkehr in Herkunftsländer oder den „sicheren Drittstaat“ Türkei auch für Personen, die in sich einem laufenden Asylverfahren befinden. Wer im Asylverfahren oder in der Zulässigkeitsprüfung abgelehnt wird und sich für ein Berufungsverfahren anstatt für die „freiwillige“ Rückkehr entscheidet, darf sich in der Folge nicht mehr für das AVRR-Programm registrieren. So wird versucht, die Zahl an Berufungsverfahren zu reduzieren und juristische Standards zu unterlaufen.

Den Zahlen nach scheint das AVRR-Programm erfolgreich zu laufen. Laut IOM Griechenland wurden in der Periode des EU-Türkei-Deals mit einer Neuauflage des Programms von Juni 2016 bis Ende Dezember 2020 20.478 Personen aus Griechenland zurückgeführt, rund ein Viertel (5.344 Personen) erhielt nach der Rückführung die sogenannte Reintegrations-Unterstützung. Insgesamt übersteigt die Zahl der derart Rückkehrenden die der Abschiebungen um ein Vielfaches: Im Zuge des EU-Türkei-Deals (18. März 2016) wurden nach Quellen von UNHCR und Deportation Monitoring Aegean insgesamt 2.138 Personen abgeschoben, 600 weitere unter dem bilateralen Rückführungsabkommen zwischen Griechenland und der Türkei.

Seit März 2020 sind Abschiebungen vollständig ausgesetzt und werden zunehmend durch „freiwillige“ Rückkehr ersetzt. Ein anderes Mittel der Migrationsabwehr sind systematische und illegale Pushbacks, die seit Einstellung der Abschiebungen immer häufiger auftreten. Dabei behindern Grenzpolizeien gewaltsam die Einreise von Geflüchteten und zwingen sie, direkt in die Türkei zurückzukehren. Auch werden Boote mit Fliehenden aus griechischen Gewässern zurück in türkisches Hoheitsgebiet gebracht.

Sicherheit und Würde? Im Gegenteil

In der Realität ist die Behandlung der Menschen, die am AVRR-Programm teilnehmen, weit von dem entfernt, was in dem zitierten Video „Sicherheit und Würde“ versprochen wird. Das zeigt die Geschichte von Bilisumma*. Ihm wurde vor seiner Rückkehr von Lesbos nach Äthiopien eine Rückkehrvereinbarung von der IOM vorgelegt, die er unterschreiben sollte. Darin heißt es: „In the event of personal injury or death during and/or after (…) participation in the IOM project, neither IOM, nor any other participating agency or government can in any way be held liable or responsible. “ Bilisumma unterschrieb die Vereinbarung im Januar 2017 nach sechs Monaten im Lager Moria, in denen sein Asylantrag nicht einmal registriert worden war. Im selben Monat kamen mehrere Menschen in den schneebedeckten Zelten Morias zu Tode.

Bilisumma verlor die Hoffnung: „I’ve decided to go back to Ethiopia. I know I could be put in prison and be tortured, but I’m in a prison here and people are dying in this prison, too.“ Die IOM übergab die Durchführung seiner „freiwilligen“ Rückkehr in die Hände der griechischen Polizei. Diese nahm Bilisumma fest und brachte ihn mit der Fähre in das Abschiebegefängnis Amygdaleza auf das griechische Festland. Er beschreibt den Vorgang so: „The police arrested me and another group of men. After a while they tied two of us together and put us on a ferry. We all were ‘voluntary returns’, but they treated us like robbers. During the journey, they refused to give us food. (…) We were not even allowed to sit alone on the toilet, if someone needed to go to the toilet, the other guy who was tied to him had to enter the toilet, too, and sit beside.“

Anderen Betroffene berichten, dass sie nach Unterschrift des Dokuments zunächst im Abschiebegefängnis im Inneren des Lagers Moria inhaftiert worden waren, bevor sie in ein Abschiebegefängnis auf dem griechischen Festland gebracht wurden. Häufig willigen auch Menschen unter Haftbedingungen in ihre „freiwillige“ Rückkehr ein. Ein Geflüchteter aus Nigeria, der aufgrund der niedrigen Asyl-Anerkennungsraten seines Herkunftslandes seit Ankunft auf Lesbos für drei Monate inhaftiert war, erinnert sich: „There was an IOM officer. She came to the prison and was kind of convincing us to sign with IOM to go back to our country.“

Auch Bashir* aus Pakistan willigte in seine Rückkehr nach Pakistan ein. Ebenso wie Bilisumma wurde er von Lesbos auf das griechische Festland nach Amygdaleza transportiert. Die IOM hatte ihm versprochen, dass er in drei Tagen nach Pakistan fliegen würde. Stattdessen saß er viele Woche im Gefängnis ohne jegliche Informationen, wie es weitergehen würde. Nach sechs Monaten wurde er schließlich zurück nach Lesbos gebracht, dort für eine weitere Woche inhaftiert und dann freigelassen. Es hieß, Pakistan hätte seine Rückführung nicht akzeptiert. In anderen Fällen wurden Personen, die unter dem AVRR Programm nach Pakistan gebracht wurden, dort nach Ankunft inhaftiert. Ihre „Reintegrationshilfe“ mussten sie dazu verwenden, sich „freizukaufen“. Für einen Neuanfang in Pakistan war danach nichts mehr übrig.

Bilisumma wurde nach zwei Wochen Haft im Gefängnis Amydgaleza nach Äthiopien abgeschoben. Als politischer Aktivist hatte er sich für die Rechte der Minderheit der Oromo eingesetzt und war von der Regierung schon mehrfach festgenommen worden. Nach seiner Rückkehr wurde er umgehend festgenommen und in einem geheimen Gefängnis gefoltert. Nach zwei Wochen wurde er in den Hausarrest entlassen. Zugleich wurde ihm die Todesstrafe angedroht. Aus dem Hausarrest schrieb er folgende Nachricht: „I arrived in Ethiopia 2 weeks ago, after I stayed about 6 hours with my family, those guys (…) detained me, I was (kept) under ground, (…), I was badly beaten, stayed a long time without enough water and food (…) yesterday morning they brought me back to my home… I understand that they will kill me after they will finish all their investigation (…) Am on the verge of death now, no one can help me now!! I will give the phone number of someone who can tell you when I will be killed! Am counting down days to die! I can’t flee anymore! Am frustrated, I gave up! I understand that my journey of life is finished!!“ Letztlich schaffte Bilisumma es, aus dem Hausarrest zu fliehen und in einem Nachbarland unterzutauchen. Erst nach einem Regierungswechsel in Äthiopien konnte er zurückkehren.

Abschiebungen und Rückkehr verschmelzen

 „Assisted Voluntary Return and Reintegration” fungiert unter den Bedingungen des EU-Türkei-Deals als de-facto-Abschiebung. Zahlmäßig ist diese Form der Abschiebung effektiver als reguläre Abschiebungen. Menschenrechte werden grob verletzt, ohne dass die involvierten Organisationen, insbesondere die IOM, juristische Verantwortung übernimmt. In Kombination mit Externalisierungsmaßnahmen wie dem EU-Türkei-Deal und weiteren Rückführungsabkommen zeigt sich zudem, dass sich das Phänomen der Kettenabschiebungen in das Feld der Rückkehrprogramme ausweitet: Nach ihrer Abschiebung aus Griechenland in die Türkei werden Betroffene (mit Ausnahme von Syrer:innen) systematisch in sogenannten removal centres inhaftiert. Hier werden sie vor die Wahl gestellt, ob sie zwölf Monate im Gefängnis bleiben oder einer „freiwilligen“ Rückkehr zuzustimmen wollen.

Syrer:innen, so belegen es Berichte, werden von der Türkei zwangsweise in Bussen über die Grenze zurück nach Syrien gebracht. Laut den Plänen der Europäischen Kommission soll in Zukunft auch die Grenzschutzagentur FRONTEX – die bereits tief in die systematischen Pushbacks an den Außengrenzen involviert ist, ohne dafür juristisch zur Rechenschaft gezogen zu werden – in die Durchführung der „freiwilligen“ Rückkehr eingebunden werden. Schon jetzt führt FRONTEX Abschiebungen durch. Das zeigt, dass sich beide Wege der Ausweisung kaum noch unterscheiden.

* Alle Namen sind von der Redaktion geändert.